Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht

Mit einer Sorgebescheinigung ("Negativbescheinigung") können Sie als nicht verheiratete Mutter nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind haben.

Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.

Bitte wenden Sie sich an: