Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung

  • Für die Organisation der Schülerbeförderung ist zunächst der Schulträger der besuchten Schule zuständig, das ist im Regelfall die Stadt oder Gemeinde des Schulstandortes. Auskunft dazu erteilt das jeweilige Schulsekretariat.
  • Der Alb-Donau-Kreis ist Schulwegkostenträger: Er sorgt für die Erstattung notwendiger Kosten der Beförderung zu den Schulen innerhalb des Alb-Donau-Kreises, zur Valckenburgschule in Ulm sowie für Schülerinnen und Schüler aus dem Alb-Donau-Kreis, die Schulen in Bayern besuchen.
  • Grundlage der Kostenerstattung bildet die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (PDF | 340,8 KB).