Forstreviere

Zuständigkeiten

Die Waldflächen im Alb-Donau-Kreis sind in Staatswaldreviere und in Betreuungsreviere aufgeteilt. Die Revierleiter der 13 Betreuungsreviere sind Ansprechpartner für den Körperschafts- und Privatwald.

Zum Herunterladen:
Kontaktdaten Betreuungsreviere (PDF | 49,2 KB)


Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist Forst Baden-Württemberg (ForstBW) als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig. Die Kontaktdaten der ForstBW AÖR Forstbezirk Ulmer Alb erhalten Sie über folgenden Link: https://www.forstbw.de/forstbw/standorte/dienststellen/

Dienstleistungen im Privatwald

Für die Privatwaldbesitzer wird ein umfassendes Dienstleistungsangebot gemacht: Holzauszeichnen, Sortierung von Hölzern, Holzvermarktung, Beratung in waldbaulichen Fragen und vieles mehr. Man unterscheidet grundsätzlich folgende Betreuungsformen:
fallweise = anlassbezogene Nachfrage des Waldbesitzers; i.d.R. beim Revierleiter und ständige = Betreuung auf vertraglicher Basis

Die anfallenden Kostensätze und Gebühren sind in der Privatwaldverordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt.