Behördenwegweiser

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Hausanschrift

Schillerstraße 30
89077 Ulm
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffentlicher Personennahverkehr

Zug: HBF Ulm und Fußgängerüberweg in die Schillerstraße
Bus: Haltestelle Ulm, ZOB West
Straßenbahn: Haltestelle Ulm, Ehinger Tor

Weiterleitung zur DING-Fahrplanauskunft

Parkplatz

Im Innenhof und entlang der Schillerstraße, Hauffstraße und Böblingerstraße (Parkscheinautomat)

Anfahrtsbeschreibung

  

A8 bis Ulm folgen, Ausfahrt Richtung Ulm/Biberach (B10)

B10 folgen, Ausfahrt Richtung Stadtmitte nehmen

Im Kreisverkehr dritte Ausfahrt (Karlstraße/B19) nehmen und gleich wieder rechts dem Zeiger "Landratsamt" folgen

 

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden

Servicecenter

Bitte reichen Sie bei der Leistung "Adoption - sich als Adoptiveletern bewerben" die Unterlagen erst nach einem persönlichen Gespräch mit der Adoptionsvermittlungsstelle ein.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Zuständigkeit

Das Landratsamt ist als Gesundheitsbehörde und untere Landwirtschaftsbehörde auch für den Stadtkreis Ulm zuständig.

Nur für die Aufgaben, die den unteren Landwirtschaftsbehörden als Träger öffentlicher Belange (z.B. Beteiligung in Planfeststellungsverfahren) sowie nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (Genehmigung der Veräußerung von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken) und dem Landpachtverkehrsgesetz (Überprüfung von Landpachtverträgen) übertragen sind, ist der Stadtkreis selbst zuständig.

Leistungen

Formulare und Onlinedienste