Dienstleistungen A-Z

Übernahmeformen

Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.

  • Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
  • Entgeltliche Übernahmeformen: 
    • Verkauf gegen Einmalzahlung
    • Verkauf gegen Kaufpreisraten
    • Verkauf gegen Renten
    • Verkauf gegen dauernde Last
    • Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
  • Pacht

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.