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Gewerbeanmeldung und Gewerbeabmeldung

Wollen Sie ein Unternehmen gründen, die Geschäftstätigkeit beenden oder den Standort Ihrer Betriebsstätte ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe in der Regel an- beziehungsweise abmelden.

Hinweis: Manche Gewerbetätigkeiten unterliegen der Erlaubnis- oder Überwachungspflicht. Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.

Achten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Auftragnehmer darauf, dass es bei der Tätigkeit nicht zu einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" kommt, bei der in Wahrheit doch ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird und der Auftragnehmer vom Arbeitgeber wie ein Arbeitnehmer abhängig ist. Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit.

Tipp für Handwerksbetriebe: Die Starter-Center der Handwerkskammern Baden-Württemberg bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre personen- und betriebsbezogenen Daten nur einmal anzugeben, um sie für alle Gründungsformalitäten, die für einen Handwerksbetrieb erforderlich sind, zu benutzen.

Freigabevermerk

03.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.