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Jagd und Waffenrecht
Staatliche Verwaltungsjagd
Jagdgäste
In der Regiejagd des Alb-Donau-Kreises gehen derzeit ca. 120 mithelfende Jäger auf den Flächen der staatlichen Verwaltungsjagd auf die Pirsch. Neben der Jagd selbst werden von mithelfenden Jägern Jagdeinrichtungen erstellt und unterhalten, Äsungsflächen für das Wild angelegt und gepflegt und viele weitere Tätigkeiten mehr im praktischen Jagdbetrieb erledigt.
Auch der Einzelabschuss von Rehböcken ist für Jagdgäste gegen die Entrichtung einer Abschussgebühr möglich.
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind und Interesse an der Jagd haben, dann wenden Sie sich an uns: kreisforst@alb-donau-kreis.de
Jagdverpachtung
Derzeit stehen keine Flächen zur Verpachtung an.
Wildbret
Wildfleisch hat als hochwertiges Naturprodukt einen hohen Stellenwert. Es stammt von Tieren aus freier Wildbahn. Wildtiere haben die Möglichkeit der individuellen Nahrungsselektion. Sie ernähren sich überwiegend von verschiedenen Gräsern, Kräutern, Knospen und Früchten der Waldbäume Dies beeinflusst die Geschmacksbildung des Fleisches maßgeblich mit. Wildfleisch ist aufgrund seines Aufbaues und seiner Zusammensetzung den wertvollen Lebensmitteln zuzuordnen. Seine Zartheit und sein Geschmack machen es zur Delikatesse.
weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.wald-online-bw.de/2wald/9jagd_fischerei/rezepte.htm
Kreisjagdamt und Untere Waffenbehörde
Kontakt:
Das Kreisjagdamt ist kompetenter Ansprechpartner für alle jagdlichen Belange.
Der Landkreis Alb - Donau umfasst eine Fläche von 1.357 Quadratkilometer. Davon wird auf 118.763 ha die Jagd ausgeübt. Dies geschieht durch 394 Jagdpächter und eine Vielzahl von mithelfenden Jägern.
Wir bearbeiten für Sie und beraten Sie in folgenden Bereichen:
Untere Waffenbehörde
Der Erwerb, der Besitz, das Führen, der Transport und die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist im Waffengesetz und der Allgemeinen Waffenrechtsverordnung geregelt.
Wir sind gleichermaßen da für Jäger, Schützen, Schützenvereine, den Waffenhandel und alle sonstigen Waffenbesitzer.
Formulare zum Waffenrecht:
Staatliche Verwaltungsjagd
Jagdgäste
In der Regiejagd des Alb-Donau-Kreises gehen derzeit ca. 120 mithelfende Jäger auf den Flächen der staatlichen Verwaltungsjagd auf die Pirsch. Neben der Jagd selbst werden von mithelfenden Jägern Jagdeinrichtungen erstellt und unterhalten, Äsungsflächen für das Wild angelegt und gepflegt und viele weitere Tätigkeiten mehr im praktischen Jagdbetrieb erledigt.
Auch der Einzelabschuss von Rehböcken ist für Jagdgäste gegen die Entrichtung einer Abschussgebühr möglich.
Wenn Sie im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind und Interesse an der Jagd haben, dann wenden Sie sich an uns: kreisforst@alb-donau-kreis.de
Jagdverpachtung
Derzeit stehen keine Flächen zur Verpachtung an.
Wildbret
Wildfleisch hat als hochwertiges Naturprodukt einen hohen Stellenwert. Es stammt von Tieren aus freier Wildbahn. Wildtiere haben die Möglichkeit der individuellen Nahrungsselektion. Sie ernähren sich überwiegend von verschiedenen Gräsern, Kräutern, Knospen und Früchten der Waldbäume Dies beeinflusst die Geschmacksbildung des Fleisches maßgeblich mit. Wildfleisch ist aufgrund seines Aufbaues und seiner Zusammensetzung den wertvollen Lebensmitteln zuzuordnen. Seine Zartheit und sein Geschmack machen es zur Delikatesse.
| Wildfleisch ist: |
fettarm cholesterinarm eiweißreich reich an Mineralstoffen (Kalium, Phosphor, Eisen, Kupfer und Zink) |
weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.wald-online-bw.de/2wald/9jagd_fischerei/rezepte.htm
Kreisjagdamt und Untere Waffenbehörde
Kontakt:
|
Max Hunger Schillerstr. 30 89077 Ulm Tel.: 0731-185-1647 Fax: 0731-185-1667 max.hunger@alb-donau-kreis.de |
Sabrina Enderle Schillerstr. 30 89077 Ulm Tel.: 0731-185-1291 Fax.: 0731-185-221291 sabrina.enderle@alb-donau-kreis.de |
Das Kreisjagdamt ist kompetenter Ansprechpartner für alle jagdlichen Belange.
Der Landkreis Alb - Donau umfasst eine Fläche von 1.357 Quadratkilometer. Davon wird auf 118.763 ha die Jagd ausgeübt. Dies geschieht durch 394 Jagdpächter und eine Vielzahl von mithelfenden Jägern.
Wir bearbeiten für Sie und beraten Sie in folgenden Bereichen:
- Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetz
- Jagdgenossenschaften
- Praktischer Jagdbetrieb
- Abschussplanung und Abschussvollzug
- Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen
- Jagdschutz
- Fragen zur Jägerprüfung und vieles mehr.
Untere Waffenbehörde
Der Erwerb, der Besitz, das Führen, der Transport und die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist im Waffengesetz und der Allgemeinen Waffenrechtsverordnung geregelt.
Wir sind gleichermaßen da für Jäger, Schützen, Schützenvereine, den Waffenhandel und alle sonstigen Waffenbesitzer.
Formulare zum Waffenrecht:
- Anzeige des Überlassens einer Schußwaffe
- Anzeige des Erwerbs einer Schußwaffe
- Antrag auf Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines
- Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte
- Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis explosionsgefährlicher Stoffe