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Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Es wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangs- und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.
Die Formulare erhalten Sie bei unserer Wohngeldbehörde oder bei Ihrem Bürgermeisteramt.
Siehe auch: Weitere Informationen und Antragsformulare
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Wohnen kostet Geld – oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.
Es wird als Zuschuss gezahlt, an Mieter einer Wohnung und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Voraussetzung für den Miet- oder Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Miete oder Belastung dafür aufbringt.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen.
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Bewohner
- der Höhe des Gesamteinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangs- und Verletztengeld jeweils in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.
Die Formulare erhalten Sie bei unserer Wohngeldbehörde oder bei Ihrem Bürgermeisteramt.
Siehe auch: Weitere Informationen und Antragsformulare
Bitte wenden Sie sich an:
Margit Schmid
(Zuständig für die Namen A - Har)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.23
Telefon 0731 185-4391
Telefax 0731 185224391
margit.schmid@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Jessica Schiffbauer
(Zuständig für die Namen Has - Pd)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.25
Telefon (0731) 185-4378
Telefax (0731) 185224378
jessica.schiffbauer@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Brigitte Schmidt
(Zuständig für die Namen Pe - Z)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.24
Telefon (0731) 185-4343
Telefax (0731) 185224343
brigitte.schmidt@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen und Antragsformulare:
• www.bmvbs.de
Antragsformulare
Margit Schmid
(Zuständig für die Namen A - Har)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.23
Telefon 0731 185-4391
Telefax 0731 185224391
margit.schmid@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Jessica Schiffbauer
(Zuständig für die Namen Has - Pd)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.25
Telefon (0731) 185-4378
Telefax (0731) 185224378
jessica.schiffbauer@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Brigitte Schmidt
(Zuständig für die Namen Pe - Z)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.24
Telefon (0731) 185-4343
Telefax (0731) 185224343
brigitte.schmidt@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen und Antragsformulare:
• www.bmvbs.de
Antragsformulare
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Formulare für Wohngeld für Mieter eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Mietzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich:
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Angaben zur Miete = Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung - bei einer Erwerbstätigkeit
- Verdienstbescheinigung - bei einer Ausbildung
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Formulare für Wohngeld für Eigentümer eines Wohnraumes
Wenn Sie Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen, sind folgende Formulare erforderlich:
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