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Unterhalt für Kinder
Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder um für Ihr Kind Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Wir können Ihnen dabei helfen. Einen Antrag kann der allein sorgeberechtigte Elternteil stellen oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
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Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder um für Ihr Kind Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Wir können Ihnen dabei helfen. Einen Antrag kann der allein sorgeberechtigte Elternteil stellen oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
Bitte wenden Sie sich an:
Klara Müller
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.08
Telefon (0731) 185-4364
Telefax (0731) 185-224364
klara.mueller@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Klara Müller
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