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Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Mit einer Sorgebescheinigung ("Negativbescheinigung") können Sie als nicht verheiratete Mutter nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind haben.
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
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Mit einer Sorgebescheinigung ("Negativbescheinigung") können Sie als nicht verheiratete Mutter nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind haben.
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
Bitte wenden Sie sich an:
Klara Müller
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.08
Telefon (0731) 185-4364
Telefax (0731) 185-224364
klara.mueller@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
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