Finanzielle Hilfe bei ambulanter Pflegebedürftigkeit

Leistungen werden gewährt, wenn kein Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung besteht oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Möglich sind je nach Sachlage ein monatliches Pflegegeld und/oder die Bezahlung von Pflegefachkräften.

Das Angebot können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Bitte wenden Sie sich an:

Erika Frischkemuth
(Frau Frischkemuth vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ohne Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.25
Telefon (0731) 185-4340
Telefax (0731) 185-224340
erika.frischkemuth@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten


Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Sternplatz 5; 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon 07391 779 2455
Telefax 07391 779 2466
marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten




<< zurück