"Opferpension" und Kapitalentschädigung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die in der ehemaligen DDR eine rechtsstaatswidrig Freiheitsentziehung erlitten haben, eine besondere monatliche Zuwendung ("Opferpension") oder eine Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG erhalten.

Die Berechtigung ist durch den Rehabilitierungsbeschluss (oder dem Kassationsbeschluss) beziehungsweise mit der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz nachzuweisen.

Wir bearbeiten Anträge für Einwohner des Alb-Donau-Kreises und der Stadt Ulm.

Bitte wenden Sie sich an:

Ursula Fitzel
(Zuständig für Alb-Donau-Kreis u. Stadt Ulm)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.33
Telefon (0731) 185-4389
Telefax (0731) 185-224389
ursula.fitzel@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten


Weitere Informationen und Antragsformulare:
• Antrag nach § 17a StrRehaG ("Opferpension")
  Bitte beachten Sie dazu:
  Hinweisblatt zum Antrag nach § 17a StrRehaG
• Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (Anlage zum Antrag nach § 17a StrRehaG)
• Verdienstbescheinigung zum Antrag nach § 17a StrRehaG


<< zurück