| Landkreis + Gemeinden | Landratsamt | Kreistag + Landrat | Kreisentwicklung | Wirtschaft + Tourismus | Öffnungszeiten + Information |
| Auto + Verkehr | Schule, Bildung, Medien | Jugend + Soziales | Ausländer, Einbürgerung | Gesundheit + Verbraucherschutz | Umwelt, Forst, Abfall |
Lastenausgleich (Ausgleichsamt)
Anträge nach dem Lastenausgleichsgesetz sind nicht mehr möglich.
Kriegsschadenrente wird noch an Personen gewährt, die ihre Altersversorgung durch Vertreibung, Flucht oder Aussiedlung im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg verloren haben.
Wer Vermögen in der ehemaligen DDR oder in Vertreibungsgebieten zurück erhält, für das früher einmal vom Ausgleichsamt eine Entschädigung gezahlt wurde (Lastenausgleich), muss diese Entschädigung zurückzahlen.
Da sich der Lastenausgleich in der Schlussphase befindet, wurden die Ausgleichsämter aufgelöst. Für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm wurden die Schlussarbeiten vom Schwarzwald-Baar-Kreis erledigt.
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Ausgleichsamt
Am Hoptbühl 2; 78048 Villingen-Schwenningen
Helwin Ziegler
Telefon (07721) 913-7258 Telefax (07721) 913-8925
ausgleichsamt@Lrasbk.de
Erreichbar von 8:00 bis 11:30 Uhr
<< zurück
Anträge nach dem Lastenausgleichsgesetz sind nicht mehr möglich.
Kriegsschadenrente wird noch an Personen gewährt, die ihre Altersversorgung durch Vertreibung, Flucht oder Aussiedlung im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg verloren haben.
Wer Vermögen in der ehemaligen DDR oder in Vertreibungsgebieten zurück erhält, für das früher einmal vom Ausgleichsamt eine Entschädigung gezahlt wurde (Lastenausgleich), muss diese Entschädigung zurückzahlen.
Da sich der Lastenausgleich in der Schlussphase befindet, wurden die Ausgleichsämter aufgelöst. Für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm wurden die Schlussarbeiten vom Schwarzwald-Baar-Kreis erledigt.
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Ausgleichsamt
Am Hoptbühl 2; 78048 Villingen-Schwenningen
Helwin Ziegler
Telefon (07721) 913-7258 Telefax (07721) 913-8925
ausgleichsamt@Lrasbk.de
Erreichbar von 8:00 bis 11:30 Uhr
Bitte wenden Sie sich an:
Ursula Fitzel
(Zuständig für Alb-Donau-Kreis u. Stadt Ulm)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.33
Telefon (0731) 185-4389
Telefax (0731) 185-224389
ursula.fitzel@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Ursula Fitzel
(Zuständig für Alb-Donau-Kreis u. Stadt Ulm)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.33
Telefon (0731) 185-4389
Telefax (0731) 185-224389
ursula.fitzel@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
<< zurück