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Finanzielle Hilfe bei Heimpflegebedürftigkeit
Dies ist eine finanzielle Hilfe, wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen, der Zuschuss der Pflegekasse und Unterhaltszahlungen von Kindern für die Bezahlung der Pflegeheimkosten nicht ausreichen. Leistungen werden in der Regel nur gewährt, wenn vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Pflegebedürftigkeit der Stufe I, II oder III festgestellt wurde.
Pflegebedürftige aus dem Alb-Donau-Kreis, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
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Dies ist eine finanzielle Hilfe, wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen, der Zuschuss der Pflegekasse und Unterhaltszahlungen von Kindern für die Bezahlung der Pflegeheimkosten nicht ausreichen. Leistungen werden in der Regel nur gewährt, wenn vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Pflegebedürftigkeit der Stufe I, II oder III festgestellt wurde.
Pflegebedürftige aus dem Alb-Donau-Kreis, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Bitte wenden Sie sich an:
Erika Frischkemuth
(Frau Frischkemuth vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ohne Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.25
Telefon (0731) 185-4340
Telefax (0731) 185-224340
erika.frischkemuth@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Ursula Tonnier
(Frau Tonnier vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Sternplatz 5; 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon (07391) 779-2455
Telefax (07391) 779-2466
ursula.tonnier@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Erika Frischkemuth
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Telefax (0731) 185-224340
erika.frischkemuth@alb-donau-kreis.de
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Ursula Tonnier
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Telefax (07391) 779-2466
ursula.tonnier@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
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