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Finanzielle Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber
Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt werden. Diese Leistungen decken in der Regel den unbedingt notwendigen Lebensbedarf ab.
Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften und in den Gemeinden des Alb-Donau-Kreises können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Anträge erhalten Sie bei den Gemeinschaftsunterkünften, den Bürgermeisterämtern und im Landratsamt.
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Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt werden. Diese Leistungen decken in der Regel den unbedingt notwendigen Lebensbedarf ab.
Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften und in den Gemeinden des Alb-Donau-Kreises können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Anträge erhalten Sie bei den Gemeinschaftsunterkünften, den Bürgermeisterämtern und im Landratsamt.
Bitte wenden Sie sich an:
Margit Traub
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 2.27
Telefon (0731) 185-4387
Telefax (0731) 185-224387
margit.traub@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Formulare:
• Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Margit Traub
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
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Telefon (0731) 185-4387
Telefax (0731) 185-224387
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