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Betreuungen für Erwachsene
Volljährige Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte persönliche Lebensbereiche nicht mehr regeln können, benötigen eine rechtliche Betreuung. Aufgaben einer Betreuung können sein:
An Stelle einer rechtlichen Betreuung ist auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht möglich. Das Landratsamt und der
Betreuungsverein Alb-Donau e. V., 89077 Ulm, St. Barbara Str. 4, Telefon (0731) 33556
beraten und unterstützen Sie in diesen Fragen.
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Volljährige Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte persönliche Lebensbereiche nicht mehr regeln können, benötigen eine rechtliche Betreuung. Aufgaben einer Betreuung können sein:
- Vermögensangelegenheiten regeln,
- sich um die Gesundheitsfürsorge kümmern,
- den Aufenthalt in einer Wohnung oder einer stationären Einrichtung bestimmen.
An Stelle einer rechtlichen Betreuung ist auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht möglich. Das Landratsamt und der
Betreuungsverein Alb-Donau e. V., 89077 Ulm, St. Barbara Str. 4, Telefon (0731) 33556
beraten und unterstützen Sie in diesen Fragen.
Bitte wenden Sie sich an:
Dieter Bischof
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.26
Telefon (0731) 185-44 04
Telefax (0731) 185-22 44 04
dieter.bischof@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Dieter Bischof
Wilhelmstraße 23 - 25, 89073 Ulm
Zimmer 1.26
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Telefax (0731) 185-22 44 04
dieter.bischof@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
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