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Blindenhilfe
Im Rahmen des Landesblindenhilfegesetzes erhalten Blinde monatliche finanzielle Hilfen. Auch hochgradig Sehbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen diese Hilfe erhalten.
Das Angebot kann von Menschen mit Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis in Anspruch genommen werden.
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Im Rahmen des Landesblindenhilfegesetzes erhalten Blinde monatliche finanzielle Hilfen. Auch hochgradig Sehbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen diese Hilfe erhalten.
Das Angebot kann von Menschen mit Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis in Anspruch genommen werden.
Bitte wenden Sie sich an:
Ursula Einsiedel
Wilhelmstraße 23 – 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.02
Telefon (0731) 185-4716
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Cäcilia Braig
Wilhelmstraße 23 – 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.02
Telefon (0731) 185-4717
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Weitere Informationen:
• Antrag auf Landesblindenhilfe
• Augenfachärztliche Bescheinigung
Ursula Einsiedel
Wilhelmstraße 23 – 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.02
Telefon (0731) 185-4716
Telefax (0731) 185-4728
versorgung@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
Cäcilia Braig
Wilhelmstraße 23 – 25, 89073 Ulm
Zimmer 0.02
Telefon (0731) 185-4717
Telefax (0731) 185-4728
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Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten
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• Antrag auf Landesblindenhilfe
• Augenfachärztliche Bescheinigung
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