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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des "Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche" sind rückwirkend ab 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen, Schüler und KiTa-Kinder die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen und jünger als 25 Jahre alt sind (Ausnahme: bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur Schülerinnen und Schüler die jünger als 18 Jahre alt sind):
Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Folgende zusätzliche Leistungen können bewilligt werden:
Im Bildungs- und Teilhabepaket sind folgende Leistungen enthalten:
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Sie werden werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem Sportverein) abgerechnet.
Für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Wo können Sie Anträge stellen und sich informieren?
Formulare:
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets finden sie unter der Webseite www.bildungspaket.bmas.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Als Leistungsbezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag stellen Sie Ihre Anträge bitte beim
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Jugend und Soziales
Wilhelmstr. 23-25
89073 Ulm
Kontakt:
Tel.: 0731/ 185 4391 A – Har
Tel.: 0731/ 185 4378 Has – Pd
Tel.: 0731/ 185 4343 Pe – Z
Fax: 0731/ 185 4320
Formulare:
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Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des "Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche" sind rückwirkend ab 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen, Schüler und KiTa-Kinder die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen und jünger als 25 Jahre alt sind (Ausnahme: bei der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben nur Schülerinnen und Schüler die jünger als 18 Jahre alt sind):
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)
- Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personen nach § 2 AsylbLG)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Folgende zusätzliche Leistungen können bewilligt werden:
- Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten
- angemessene ergänzende Lernförderung
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Schülerbeförderung
- persönlicher Schulbedarf ab Schuljahr 2011/2012 (erstmals im August 2011) 1. Schulhalbjahr 70,00 € (zum 01.08.), 2. Schulhalbjahr 30,00 € (zum 01.02.)
Im Bildungs- und Teilhabepaket sind folgende Leistungen enthalten:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier
- Lernförderung: Hier geht es vor allem um Kostenübernahme für Nachhilfestunden bei Versetzungsgefährdung.
Mehr dazu lesen Sie hier
- Gemeinschaftliches Mittagessen: Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Schülerinnen und Schüler und Kinder einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.
Mehr dazu lesen Sie hier
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten maximal 10 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Mehr dazu lesen Sie hier
- Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu ihren Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier
- Schulbedarf: Ab Schuljahresbeginn 2011/12 erhalten Schülerinnen und Schüler für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Mehr dazu lesen Sie hier
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Sie werden werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem Sportverein) abgerechnet.
Für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Wo können Sie Anträge stellen und sich informieren?
Info-Hotline:
Telefon: 0731 / 185 - 4309, Herr Dyson
Als Leistungsbezieher von Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") und SGB XII stellen Sie Ihre Anträge bitte beimTelefon: 0731 / 185 - 4309, Herr Dyson
| Landratsamt Alb-Donau-Kreis | Landratsamt Alb-Donau-Kreis | |
| Jugend und Soziales | Jugend und Soziales - Außenstelle Ehingen - | |
| Wilhelmstr. 22 | Sternplatz 5 | |
| 89073 Ulm | 89584 Ehingen | |
| Kontakt | Kontakt | |
| Tel.: 0731 / 185 4309 | Tel.: 07391 / 779 2455 und 2458 | |
| Tel.: 07391 / 779 2466 |
Formulare:
- Antrag
- Allgemeine Hinweise
- Bestätigung der Schule über den Lernförderbedarf
- Bestätigung für eintägigen Ausflug
- Bestätigung für mehrtägige Klassenfahrt
- Bestätigung über Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
- Bestätigung über gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Schule oder Kindertageseinrichtung
- Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets finden sie unter der Webseite www.bildungspaket.bmas.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Als Leistungsbezieher von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag stellen Sie Ihre Anträge bitte beim
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Jugend und Soziales
Wilhelmstr. 23-25
89073 Ulm
Kontakt:
Tel.: 0731/ 185 4391 A – Har
Tel.: 0731/ 185 4378 Has – Pd
Tel.: 0731/ 185 4343 Pe – Z
Fax: 0731/ 185 4320
Formulare:
- Antrag
- Bestätigung der Schule über den Lernförderbedarf
- Bestätigung für eintägigen Ausflug
- Bestätigung für mehrtägige Klassenfahrt
- Bestätigung über Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
- Bestätigung über gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer Schule oder Kindertageseinrichtung
- Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
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