Arbeitslosengeld II

Ergänzend zu den Leistungen der Agentur für Arbeit können im Rahmen des Arbeitslosengeldes II beim Landratsamt zu folgenden Bereichen Hilfen beantragt werden:
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
  • Kosten für mehrtägige Klassenfahrten

Die Anträge dazu können bei der Arbeitsagentur oder beim Landratsamt in der Wilhelmstraße 22 in Ulm und in Ehingen in der Weitzmannstraße 2 oder beim Landratsamt im Sternplatz 5 gestellt werden. Für die Unterkunfts- und Heizkosten gibt es dort ein Formblatt. Für die restlichen Bedarfe genügt ein formloser Antrag mit einer kurzen Begründung. Fügen Sie hierzu entsprechende Nachweise bei.

Das Angebot können Personen zwischen 15 und 65 Jahren in Anspruch nehmen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und im Alb-Donau-Kreis wohnen.

Bitte wenden Sie sich an:

Sylvia Binder
(Frau Binder vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter)
(Gemeinden im Alb-Donau-Kreis ohne Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Wilhelmstraße 22, 89073 Ulm
Zimmer 121
Telefon (0731) 185-4310
Telefax (0731) 185-224310
sylvia.binder@alb-donau-kreis.de
Erreichbar: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr


Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an den zuständigen Sachbearbeiter; für Gemeinden aus dem Altkreis Ehingen)
Sternplatz 5; 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon 07391 779 2455
Telefax 07391 779 2466
marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten


Weitere Informationen:
www.arbeitsagentur.de



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