Landratsamt
- Aufgaben, Verwaltungsgliederung


Das Landratsamt hat eine Doppelfunktion: Es ist Behörde des Landkreises (Kreisbehörde) und untere Verwaltungsbehörde, also Staatsbehörde. Für die Staatsbehörde liegt die alleinige Zuständigkeit beim Landrat. Für die Aufgabenfelder der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig.


Das Landratsamt als Kreisbehörde

  • Sozialwesen; Jugendhilfe
  • Schulwesen (für die kreiseigenen Schulen: Berufsschulen, Sonderschulen)
  • Abfallwirtschaft
  • öffentlicher Personennahverkehr
  • Wirtschaftsförderung
  • Kreiskämmerei
  • Krankenhauswesen (Die drei Krankenhäuser des Landkreises wurden zum 1. Januar 1994 als Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis in eine neue Rechtsform überführt.)
Das Landratsamt als Staatsbehörde

  • Baugenehmigungsbehörde
  • Straßenverkehrsbehörde (z.B. Kfz.-Zulassung, Führerscheinwesen)
  • Kreispolizeibehörde (zuständig beispielsweise für Gaststättenwesen und Gewerberecht; nicht zu verwechseln mit Vollzugspolizei)
  • Umweltschutz (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht)
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden
  • Gesundheitsdienstleistungen
  • Veterinärwesen und Verbraucherschutz
  • Fachdienste für Landwirtschaft und Forsten
  • Vermessung und Flurneuordnung
  • Straßenbauverwaltung