Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

Am 1. Mai 2008 trat bundesweit das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Dazu das Wichtigste in Kürze:

Nach diesem Gesetz hat jeder einen Informationsanspruch
  • über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht sowie getroffener Maßnahmen und Entscheidungen der zuständigen Behörden;
  • ob von Erzeugnissen Gefahren oder Risiken für die Gesundheit von Verbrauchern bestehen;
  • über Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung sowie das Herstellen oder Behandeln von Erzeugnissen;
  • über die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
  • über behördliche Überwachungsmaßnahmen.

Die Behörden können nur die Informationen weitergeben, die ihnen direkt vorliegen.

Der Informationszugang kann verwehrt werden, wenn öffentliche oder private Belange entgegenstehen, wie Dienst,- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder während der Dauer eines Strafverfahrens, Verwaltungsverfahrens oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfahrens.

Die Information wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist, letztlich worum es geht.

Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die gewünschten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

Sind durch den Antrag auf Informationszugang Belange eines Dritten (z.B. eines Lebensmittelbetriebes) betroffen, so erhält dieser vor der Entscheidung der Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme. Beabsichtigt die Behörde, den Informationszugang zu gewähren, hat der Dritte (d.h. z.B. der Lebensmittelbetrieb) das Recht, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.

Die Auskunftserteilung ist in der Regel mit einer Gebühr verbunden, die zwischen 25 und 500 Euro liegt.

Weitere Informationen und Kontakt:
Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten
Telefon: 0731/185-1740
E-Mail: veterinaeramt@alb-donau-kreis.de

Weitere Informationen zum Verbraucherschutz erhalten Sie über das
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg