Lebensmittelüberwachung

Aufgaben (einschl. Verbraucherschutz)

Die Überwachung der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände (wie z.B. Kleidung, Kosmetikartikel, Spielsachen, häusliche Pflegemittel) dient in erster Linie dem Schutz der Verbraucher.
Allein im Alb-Donau-Kreis werden rund 5700 Betriebe überwacht. Die Kontrollen werden von den Lebensmittelkontrolleuren und Amtstierärzten/Innen des Fachdienstes gemeinsam durchgeführt. Bei der Entnahme und Untersuchung von Proben wird eng mit den Chemischen- und Veterinär-Untersuchungsätern des Landes zusammengearbeitet. Erkranken mehrere Personen gleichzeitig und ist ein Bezug zum Lebensmittelverzehr nachgewiesen, handelt es sich um so genannte Gruppenerkrankungen, die im Schulterschluß mit dem Fachdienst Gesundheit behandelt werden.

Die Überwachung erfolgt in der Regel im Rahmen von unangemeldeten Betriebsbesichtigungen. Bestehende Mängel sollen beseitigt bzw. deren Entstehen verhindert werden. Dabei können Auflagen erteilt, Betriebe vorübergehend geschlossen und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung nehmen Amtstierärzte/Innen und Lebensmittelkontrolleure Stellung zu Baugesuchen und unterhalten enge Kontakte zu Verbraucherverbänden, Herstellervereinigungen und Innungen. Weitere Aufgaben sind u.a. die Unterrichtung und Schulung der zukünftigen Gastronomen, Personalschulungen, sowie Hilfe beim Aufbau von Eigenkontrollsystemen. Denn nach dem neuen EU-Lebensmittelrecht ist jeder Lebensmittelunternehmer für die ordnungsgemäße Herstellung, Lagerung und Behandlung von Lebensmitteln verantwortlich und muss dies dokumentieren.


Verbraucherschutz

Die Europäische Union verlangt in ihren Richtlinien, dass die Verbraucher "from the stable to the table" (bei der gesamten Lebensmittelkette "vom Stall bis auf den Tisch") umfassend geschützt werden.

Der Verbraucher soll vor gesundheitlichen Gefahren, aber auch vor Täuschung und Irreführung durch Lebensmittel geschützt werden. Die Verantwortung für die Produkte haben diejenigen, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Sie müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht dafür sorgen, dass der Verbraucher stets einwandfreie, d.h. gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel erhält.

Lebensmittel sollen frisch, optisch ansprechend, gut schmeckend und vor allem gesundheitlich unbedenklich sein. Gerade die letzte Eigenschaft können Verbraucher selbst nicht überprüfen. Eine offizielle Lebensmittelüberwachung ist daher unerlässlich - nicht nur für den Verbraucher, sondern auch für die Lebensmittelindustrie, denn nur dadurch lässt sich dauerhaft das so wichtige Vertrauen der Verbraucher erhalten.

Verbraucherschutzinformationen

Zu aktuellen Informationen bezüglich des Verbraucherschutzes verweisen wir auf folgende Links:
www.bse-info.de
www.verbraucherministerium.de/verbraucher/verbraucherinfos


Verbraucherbeschwerde

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es die Möglichkeit, gekaufte Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände zur Begutachtung einzureichen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht der berechtigten Verbrauchererwartung oder der gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Gründe für eine Beschwerde können zum Beispiel vorliegen, wenn ein Lebensmittel untypisch riecht oder schmeckt, offensichtlich verdorben ist, zu körperlichen Beschwerden geführt hat oder Kennzeichnungsmängel aufweist.

Mangelhafte Waren können direkt im Geschäft reklamiert werden. Es ist jedoch auch möglich den Mangel beim Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten- als untere Lebensmittelüberwachungsbehörde - anzuzeigen. Dazu sollten Herkunft und Kaufdatum der Ware angegeben werden. Das beanstandete Lebensmittel und am besten die dazugehörige Verpackung können direkt im Haus des Landkreises - Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten, Schillerstrasse 30, 89077 Ulm abgegeben werden.

Die Untersuchung und Begutachtung zweifelhafter Erzeugnisse werden in der Regel kostenlos vorgenommen.

Telefonischer Erstkontakt wegen Verbraucherbeschwerden:
  • Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten: (0731) 1 85-17 40
  • Wochenende/Feiertage: Polizeidirektion Ulm, (0731) 1 88-0


Formulare/Merkblätter

Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
Merkblatt "Bauliche und hygienische Anforderungen an Brennereien"
Merkblatt "Behandlung und Kennzeichnung von unverpacktem Käse und Erzeugnissen aus Käse im Einzelhandel"
Merkblatt "Frittierfette"
Merkblatt "Informationen zu allgemeinen Anforderungen sowie zur Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen"
Merkblatt "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen im Gastronomiebereich"
Merkblatt "Kenntlichmachung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln bei loser Abgabe in Bäckereien und Konditoreien"
Merkblatt "Kennzeichnung von unverpacktem Speiseeis"
Merkblatt "Leitfaden für Kleinbrenner - Anleitung zur Erstellung bzw. Aktualisierung von Spirituosenetiketten"
Merkblatt "QUID – Mengenkennzeichnung von Zutaten bei Fleischerzeugnissen"
Merkblatt für Kleinbrenner "Maßnahmen zur Reduzierung von Ethylcarbamat in Steinobstbränden"


Interessante Links

Bundesministeriums für Verbraucherschutz
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum B.-W.
Informationen zum Thema Direktvermarktung
Untersuchungsämter Baden-Württembergs
Auswertungs- und Informationsdienstes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID)
Informationen über HACCP