Einschulungsuntersuchung


Kontakt

Dr. Gisela Kochs, MPH
Telefon 0731/1 85-17 10
gisela.kochs@alb-donau-kreis.de

Dr. Matthias Freudenmann, MPH
Telefon 0731/1 85-17 15
matthias.freudenmann@alb-donau-kreis.de





Einschlungsjahrgang 2009

Für den Einschulungsjahrgang 2009 -also diejenigen Kinder, die zwischen dem 01.10.2002 und dem 30.09.2003 geboren sind- wird noch die bisherige Form der Einschulungsuntersuchung – allerdings mit Einschränkungen – durchgeführt. Aus Ressourcengründen können leider nicht alle Kinder untersucht werden sondern nur jene, bei denen noch Fragen zur Schulfähigkeit oder Entwicklungsrisiken bestehen.

Neukonzeption Einschulungsuntersuchung ab Einschulungsjahrgang 2010

Allgemein

Im Kinderland Baden-Württemberg sollen alle Kinder die gleichen Chancen auf einen guten Schulstart haben. Mit diesem Ziel hat die Landesregierung am 17. März 2008 die landesweite Umsetzung der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung (ESU) beschlossen.

Um Förderbedarf bzw. Entwicklungsrisiken im Hinblick auf einen erfolgreichen Schulbesuch früher erkennen zu können, soll die ESU vorverlegt werden und in zwei Schritten erfolgen. Dabei wird der 1. Untersuchungsschritt im vorletzten Kindergartenjahr - 15 bis 24 Monate vor der Einschulung - durchgeführt werden, um notwendige Fördermaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Der 2.Schritt erfolgt im letzten Kindergartenjahr mit dem Ziel, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit festzustellen.

Die neu konzipierte Einschulungsuntersuchung wird in diesem Jahr eingeführt und zwar für die Kinder, die im Herbst 2010 zur Einschulung anstehen.

Die Rechtsgrundlagen wurden angepasst;
für neue ESU gelten folgende Gesetze und Verordnungen:






So läuft die "neue" Einschulungsuntersuchung

Sie wird von uns in zwei Schritten durchgeführt:

Schritt 1: im vorletzten Kindergartenjahr - 24 bis 15 Monate vor der Einschlung

1. Teil:
Alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr werden beim ersten Untersuchungsteil von einer unserer sozialmedizinischen Assistentinnen - in der Regel im Kindergarten - untersucht.
Hierbei werden geprüft:
  • Hören und Sehen
  • Körpergröße und Körpergewicht
  • Sprache
  • Mengenerfassung
  • Fein- und Grobmotorik
  • Schreibentwicklung
  • Verhalten
außerdem werden das Vorsorgeheft und der Impfpass durchgesehen. Auf notwendige Impfungen wird aufmerksam gemacht.
Der Elternfragebogen und der Erzieherinnenfragebogen - bei Einverständnis der Eltern - werden entgegengenommen.

Die Ergebnisse werden anschließend im Fachdienst Gesundheit mit dem zuständigen Schularzt/der zuständigen Schulärztin besprochen und wenn keine Probleme oder Auffälligkeiten bestehen, werden die Eltern darüber informiert. Es entfällt dann der zweite, der ärztliche Untersuchungsteil.

2. Teil:

Bei Hinweisen auf Förderbedarf, bei Beratungsbedarf und bei nicht geklärten Befunden, erhalten die Eltern eine Einladung zu einem zweiten Untersuchungsteil bei der Schulärztin/beim Schularzt. Wenn die Eltern ein Gespräch mit oder eine Untersuchung durch den Schularzt wünschen, ist dies selbstverständlich auch möglich.


Nach dem Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für unter Umständen notwendige Fördermaßnahmen ... das ist das wichtigste Ziel der neuen Einschulungsuntersuchung!



Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung.

Durch eine Befragung der Erzieher/innen und Kooperationslehrer/innen begutachtet der Arzt/die Ärztin des Gesundheitsamtes die Schulfähigkeit aller Vorschulkinder aus schulärztlich-medizinischer Sicht.

Eine erneute Untersuchung und Beratung führt er/sie durch bei:
  • Ausgewählten Kindern aus Schritt 1
  • Kindern mit ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
  • Kindern ohne Kindergartenbesuch