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Einschulungsuntersuchung
Kontakt
Dr. Gisela Kochs, MPH
Telefon 0731/1 85-17 10
gisela.kochs@alb-donau-kreis.de
Dr. Matthias Freudenmann, MPH
Telefon 0731/1 85-17 15
matthias.freudenmann@alb-donau-kreis.de
Neue Form der Einschulungsuntersuchung ab dem Einschulungsjahrgang 2010
Allgemein
Im Kinderland Baden-Württemberg sollen alle Kinder die gleichen Chancen auf einen guten Schulstart haben. Mit diesem Ziel hat die Landesregierung am 17. März 2008 die landesweite Umsetzung der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung (ESU) beschlossen.
Um Förderbedarf bzw. Entwicklungsrisiken im Hinblick auf einen erfolgreichen Schulbesuch früher erkennen zu können, wurde die ESU vorverlegt und erfolgt nun in zwei Schritten. Dabei wird der 1. Untersuchungsschritt im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit notwendige Fördermaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Der 2.Schritt erfolgt im letzten Kindergartenjahr mit dem Ziel, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit festzustellen.
Die Einschulungsuntersuchung wird seit 2009 in dieser neu konzipierten Weise durchgeführt.
So läuft die "neue" Einschulungsuntersuchung
Sie wird von uns in zwei Schritten durchgeführt:
Schritt 1: im vorletzten Kindergartenjahr
Nach dem Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für unter Umständen notwendige Fördermaßnahmen ... das ist das wichtigste Ziel der neuen Einschulungsuntersuchung!
Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung.
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Dr. Gisela Kochs, MPH
Telefon 0731/1 85-17 10
gisela.kochs@alb-donau-kreis.de
Dr. Matthias Freudenmann, MPH
Telefon 0731/1 85-17 15
matthias.freudenmann@alb-donau-kreis.de
Neue Form der Einschulungsuntersuchung ab dem Einschulungsjahrgang 2010
Allgemein
Im Kinderland Baden-Württemberg sollen alle Kinder die gleichen Chancen auf einen guten Schulstart haben. Mit diesem Ziel hat die Landesregierung am 17. März 2008 die landesweite Umsetzung der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung (ESU) beschlossen.
Um Förderbedarf bzw. Entwicklungsrisiken im Hinblick auf einen erfolgreichen Schulbesuch früher erkennen zu können, wurde die ESU vorverlegt und erfolgt nun in zwei Schritten. Dabei wird der 1. Untersuchungsschritt im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit notwendige Fördermaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können. Der 2.Schritt erfolgt im letzten Kindergartenjahr mit dem Ziel, gesundheitliche Einschränkungen der Schulfähigkeit festzustellen.
Die Einschulungsuntersuchung wird seit 2009 in dieser neu konzipierten Weise durchgeführt.
| Als Rechtsgrundlagen für die ESU gelten folgende Gesetze und Verordnungen: |
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So läuft die "neue" Einschulungsuntersuchung
Sie wird von uns in zwei Schritten durchgeführt:
Schritt 1: im vorletzten Kindergartenjahr
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Nach dem Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung im vorletzten Kindergartenjahr bleibt im letzten Kindergartenjahr Zeit für unter Umständen notwendige Fördermaßnahmen ... das ist das wichtigste Ziel der neuen Einschulungsuntersuchung!
Schritt 2: in den Monaten vor der Einschulung.
| Diese erneute Untersuchung und Beratung führt der Arzt/die Ärztin in der Regel nur noch bei Kindern durch, bei denen besondere Fragen zur Einschulung bzw. zur Schulfähigkeit bestehen. |