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Start > Dienstleistungen A-Z > Verkehrsrechtliche Genehmigungen > Großraum- und Schwertransporte Großraum- und SchwertransporteErlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ![]() Ansprechpartner Doris Hammer
Monika Hofmann
Ein Aufgabengebiet der Straßenverkehrsbehörde ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Sie erteilt unter anderem Erlaubnisse zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten. Was ist ein Großraum- oder Schwertransport? Transport mit einem Fahrzeug oder Fahrzeugkombination, wenn das Fahrzeug selbst die zulässigen Abmessungen überschreitet oder das Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt ist und/oder die Ladung die zulässigen Längen-, Breiten- oder Höhenmaße überschreitet (sog. Ladungsgenehmigung) Antrag Für Großraum- und Schwertransporte wird eine Erlaubnis der Unteren Straßenverkehrsbehörde benötigt. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Transportbeginn bei der Straßenverkehrsbehörde eingereicht werden, in deren Bereich sich der Firmensitz oder die Zweigniederlassung befinden oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bereich die genehmigungspflichtige Fahrt beginnt. Die Erlaubnis kann direkt online über die Anwendung VEMAGS oder per Fax, per Post oder persönlich mit dem Antragsformular gemäß den "Richtlinien zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)" beantragt werden. Verfahren Die Erlaubnisbehörde (Untere Straßenverkehrsbehörde) holt zunächst die notwendigen Zustimmungen ein; von
und kann erst danach Genehmigungsbescheid erteilen. Schon deshalb empfiehlt es sich Anträge rechtzeitig zu stellen. << zum Seitenanfang |