Geschwindigkeitsmessungen

Seit Juni 1994 nimmt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis Geschwindigkeitsmessungen im Innerortsbereich vor. 2005 wurden diese Messungen – zusätzlich zur Verkehrsüberwachung der Polizei – auch auf den Außenbereich ausgedehnt.

Die Geschwindigkeitsmessungen werden mit mobilen und stationären Überwachungsanlagen durchgeführt. Dabei werden sämtliche Fahrzeuge erfasst, die die Messstelle passieren.

Fährt ein Fahrzeug zu schnell, löst die Anlage automatisch ein Foto aus und hält alle notwendigen Daten (Kontrollort, Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit) elektronisch fest.

Kontrollstellen gibt es inzwischen flächendeckend im gesamten Alb-Donau-Kreis. Die Geschwindigkeitsmessungen haben ausschließlich zum Ziel, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf Dauer zu erhöhen. Sie sollen das Bewusstsein für die gefahrene Geschwindigkeit schärfen und die Überschreitungen nach Anzahl und Höhe mindern.

Immer wieder werden Geschwindigkeiten von weit über 100 km/h gemessen. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, auch Ihre, hat Vorrang. Die mobilen und stationären Anlagen werden daher weiterhin ein fester Bestandteil des örtlichen Straßenbildes sein. Darauf müssen und sollen sich alle Fahrzeugführer/innen einstellen. Jede und jeder Einzelne hat es selbst in der Hand, ob durch eigenes Verhalten die Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr gemindert oder wegen eines geringen Zeitvorteils Bußgelder und Fahrverbot riskiert oder gar die Gefährdung unbeteiligter Personen in Kauf genommen werden.

Für die Überwachung des fließenden Verkehrs sind derzeit folgende Messanlagen, die alle geeicht sind, im Einsatz:
  • Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen

    V-Control II B

    Die Geschwindigkeitsmessung wird nach der Weg/Zeit –Bestimmung und der daraus errechneten Geschwindigkeit durchgeführt. Die Zeitmessung erfolgt durch Druckaufnehmer (Sensoren), die sich in der Fahrbahn befinden.

    TRAFFIPAX Traffiphot-S

    Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt mit dem so genannten Koaxialkabelmessverfahren. Beim Überfahren von drei parallel laufenden Kabeln, die in der Fahrbahn verlegt sind, werden Spannungsimpulse ausgelöst. Anhand dieser Impulse werden drei Zeitmessungen gestartet und gestoppt. Nach der Gleichung Geschwindigkeit = Weg / Zeit lässt sich dadurch die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln.

  • Mobile Geschwindigkeitsmessanlagen

    Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0

    Das Messprinzip beruht bei dem ES 1.0 auf einer "Weg-Zeit-Messung". Bei der Durchfahrt wird das gemessene Fahrzeug von parallel verlaufenden Sensoren erfasst. Dabei werden Zeitmessungen durchgeführt und so die Geschwindigkeit ermittelt.

    Geschwindigkeitsmessgerät Leica XVS 2

    Die Geschwindigkeit wird bei dem Infrarotlasergerät über Entfernungsmessungen ermittelt. Ab einer Distanz von 50 Metern wird auf einer Strecke von 10 Metern die Laufzeit der Laserimpulse gemessen. Aus der Änderung der Entfernung in Abhängigkeit von der Zeit wird dann die Geschwindigkeit errechnet. Der Messvorgang wird mit einem Videogerät dokumentiert.