| Landkreis + Gemeinden | Landratsamt | Kreistag + Landrat | Kreisentwicklung | Wirtschaft + Tourismus | Öffnungszeiten + Information |
| Auto + Verkehr | Schule, Bildung, Medien | Jugend + Soziales | Ausländer, Einbürgerung | Gesundheit + Verbraucherschutz | Umwelt, Forst, Abfall |
Feinstaubverordnung (Umweltzonen)
Am 1. März 2007 ist in Deutschland eine neue Regelung in Kraft getreten, die es den Bundesländern bzw. Städten erlaubt so genannte Umweltzonen einzurichten (35. BImSchV). Innerhalb dieser Umweltzonen können mithilfe von Luftreinhalteplänen Maßnahmen festgelegt werden, um eine verbesserte Luftqualität zu erreichen. Dies schließt Verkehrsbeschränkungen ein. Zu diesen Städten gehören ab 1. Januar 2009 auch die Stadt Ulm.
Wo sich die Umweltzone in Ulm befindet und was Sie sonst noch wissen müssen: Klicken Sie auf Umweltzone Ulm.
Welche weiteren Städte in Deutschland Umweltzonen einrichten oder noch einrichten werden, können Sie über folgende Adresse erfahren:
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/aktuell/doc/40590.php
Feinstaubplaketten, mit denen die von eventuellen Fahrverboten ausgenommenen Fahrzeuge gekennzeichnet werden müssen, gibt es unter anderem bei den Kfz-Zulassungsstellen im Alb-Donau-Kreis.
Allgemeine Erläuterungen zu den Feinstaubplaketten finden Sie hier:
>> Informationen zur Feinstaubverordnung
Weitere sehr nützliche Tipps erhalten Sie darüber hinaus unter folgender Adresse:
>> www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31990/
Am 1. März 2007 ist in Deutschland eine neue Regelung in Kraft getreten, die es den Bundesländern bzw. Städten erlaubt so genannte Umweltzonen einzurichten (35. BImSchV). Innerhalb dieser Umweltzonen können mithilfe von Luftreinhalteplänen Maßnahmen festgelegt werden, um eine verbesserte Luftqualität zu erreichen. Dies schließt Verkehrsbeschränkungen ein. Zu diesen Städten gehören ab 1. Januar 2009 auch die Stadt Ulm.
Wo sich die Umweltzone in Ulm befindet und was Sie sonst noch wissen müssen: Klicken Sie auf Umweltzone Ulm.
Welche weiteren Städte in Deutschland Umweltzonen einrichten oder noch einrichten werden, können Sie über folgende Adresse erfahren:
http://www.bmu.de/luftreinhaltung/aktuell/doc/40590.php
Feinstaubplaketten, mit denen die von eventuellen Fahrverboten ausgenommenen Fahrzeuge gekennzeichnet werden müssen, gibt es unter anderem bei den Kfz-Zulassungsstellen im Alb-Donau-Kreis.
Allgemeine Erläuterungen zu den Feinstaubplaketten finden Sie hier:
>> Informationen zur Feinstaubverordnung
Weitere sehr nützliche Tipps erhalten Sie darüber hinaus unter folgender Adresse:
>> www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31990/