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Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis(Zugangseröffnung nach § 3 a Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg) Sie können mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis auch elektronisch kommunizieren. Wir haben dafür den Zugang nach § 3 a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg eröffnet - mit folgenden Bedingungen:
Sicherer geht’s mit der Virtuellen Poststelle (VPS) Das ist eine spezielle Technologie, die wir Ihnen zur Verfügung stellen (keine Installation auf Ihrem PC notwendig). Zur Anmeldung und Registrierung an der Virtuellen Poststelle (VPS) zur sicheren Datenübertragung Sie können mit der VPS
Registrierung an der VPS Nach der Registrierung steht Ihnen Ihr eigenes passwort-geschütztes Postfach zur Verfügung. Sie können von dort aus Nachrichten versenden sowie Nachrichten (die Sie von uns erhalten) einsehen und verwalten. Sie können Ihre digitale qualifizierte Signatur (sofern Sie bereits eine solche besitzen) nutzen, um Nachrichten und Dokumente rechtsgültig zu "unterschreiben" und an uns elektronisch weiterzugeben. Wenn Sie noch keine digitale qualifizierte Signatur besitzen und für einzureichende Dokumente (aufgrund gesetzlicher Vorschriften) erhöhte formale Anforderungen notwendig sind, dann geht in diesen Fällen weiterhin nur der Schriftverkehr auf Papier. Das bedeutet: Antrag ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben ans Landratsamt senden. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Technische Voraussetzungen für die digitale Signatur: Es gelten die gleichen technischen Voraussetzungen wie bei Nutzung des Dienstleistungsportals "service-bw". Wir verweisen deshalb auf die Hinweise in www.service-bw.de. Bitte wählen Sie dort "Hilfe". Dort gibt’s die Details dazu. zur Anmeldung und Registrierung an der Virtuellen Poststelle (VPS) zur sicheren Datenübertragung Hinweis: Wir sind Teil des kommunalen Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg (dvvbw) und nutzen die dort vorhandene technische Plattform der Virtuellen Poststelle. Sie werden dorthin weitergeleitet. ![]() Kennen Sie "service-bw"? www.service-bw.de ist ein umfangreiches Dienstleistungsportal, das gemeinsam vom Land Baden-Württemberg, Städten und Gemeinden sowie Landkreisen aufgebaut wurde. Es soll Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen den Zugang zur Verwaltung in Baden-Württemberg erleichtern, Informationen über Behörden, Dienstleistungen und Verwaltungsabläufe vermitteln sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsvorgängen ermöglichen. Sie können sich dort zu vielen Lebenslagen, bei denen Sie Kontakt mit Behörden haben (müssen), informieren: über zuständige Behörden, die rechtlichen Voraussetzungen Ihres Anliegens, über die notwendigen Unterlagen. Teilweise stehen auch Formulare zur Verfügung, die Sie auf Ihren PC herunterladen können. Wenn Sie sich in service-bw registrieren ("mein service-bw") steht Ihnen dort ein eigenes elektronisches Postfach zur Verfügung. Aus "mein service-bw" können Sie Nachrichten an Behörden versenden. Die Behörden können Ihnen Nachrichten in Ihr Postfach übermitteln. Auch ein Dokumentensafe ist vorhanden. Die Datenübertragung und -speicherung erfolgt verschlüsselt. Wenn Sie registrierter Nutzer sind, können Sie (anstatt der Virtuellen Poststelle des Landratsamts, VPS) diese Funktion in service-bw nutzen um sicher mit uns zu kommunizieren. Bitte informieren Sie sich über weitere Details unter www.service-bw.de Dateiformate, die wir entgegennehmen Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sogenannte Makros) enthalten sein. Virenschutz Wir setzen Virenschutzprogramme ein. E-Mails, die Viren enthalten werden gelöscht. Der Absender wird darüber nicht benachrichtigt. Datenschutz Wenn Sie Angebote unseres Internet-Auftritts nutzen, verarbeitet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Maßgebliche Vorschriften finden sich im Telemediengesetz (TMG). Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten außerdem die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg und Spezialregelungen. << zum Seitenanfang |